Sachlohn betriebliche Krankenversicherung
Die Sachbezugsfreigrenze wurde vom Staat zum 01.01.2022 von zuvor 44,- Euro auf 50,- Euro im Monat erhöht.
Somit kann jeder Arbeitgeber ab dem 01.01.2022 monatlich mehr steuerlich begünstigten Beitrag pro Mitarbeiter aufwenden, wenn er sich an die vom Finanzamt vorgegebenen Voraussetzungen für den Sachlohnbezug hält.
Für den Mitarbeiter ist ein Bezug von Sachlohn über die Zuwendung des Beitrages zur betrieblichen Krankenversicherung steuerfrei.
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